Frank Thomas Versicherungsmakler Finanz Strategie

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Frank Thomas
 Ver­sicherungs­makler - geprüfter Betriebswirt
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Vermögensschaden

Vermögensschaden-Haft­pflicht


 

Wer beruflich andere berät oder fremde Interessen wahrnimmt, trifft täglich viele Entscheidungen. Ein Fehler kann da weitreichende Folgen haben.

Denn wenn ein Kunde einen durch Sie verursachten finanziellen Schaden - einen sogenannten echten Vermögensschaden - erleidet, haben Sie unter Umständen mit Ihrem eigenen Vermögen dafür zu haften.

Im Dienstleistungssektor tätige Per­sonen und Institutionen sind einem besonderen Risiko ausgesetzt, denn Vermögenschäden können grundsätzlich nur im Rahmen der vertraglichen Haftung geltend gemacht werden. Hier schützt die Vermögensschaden-Haftpflicht.

Überlassen Sie Ihre betriebliche Existenz nicht dem Zufall und lassen Sie sich jetzt beraten. Wir sind gerne für Sie da.

 

Weitere Infos zum Thema:

Welche Schäden sind versichert?

 Von der Vermögensschaden-Haft­pflichtversicherung abgedeckte Haft­pflichtschäden:

  • - Planungsfehler
  • - Falschberatung
  • - Fristversäumnis
  • - Programmierfehler

Darüber hinaus versichert sind für gewöhnlich Rufschädigungen und Vertrauensschäden durch Mitarbeiter.

Vermögensschaden-Haft­pflicht für wen?

Dringend empfohlen ist eine Vermögensschaden-Haft­pflichtversicherung für

  • - beratende
  • - begutachtende
  • - prüfende
  • - vollstreckende
  • - verwaltende
  • - beurkundende
  • - aufsichtsführende

Berufe, denn bei Tätigkeiten dieser Art ist das Risiko eines Vermögensschadens besonders hoch.

Wie bei der Berufshaftpflichtversicherung gibt es auch hier einige Berufsfelder, denen die Versicherung von Vermögensschäden gesetzlich vorgeschrieben ist. Unter anderem sind das:

  • - Ärzte
  • - Steuerberater
  • - Rentenberater
  • - Rechtsanwälte
  • - Notare
  • - Ingenieure
  • - Architekten
  • - Sachverständige

 

 


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