Frank Thomas Versicherungsmakler Finanz Strategie

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Frank Thomas
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Bauleistung

Bauleistungsversicherung


 

Sie möchten Ihre Zukunft selbst in die Hand nehmen und Ihr Eigenheim bauen?

Dann sollten Sie auf jeden Fall eine Bauleistungsversicherung abschließen. Denn als verantwortungsvoller Bauherr wissen Sie, dass gerade private Bauvorhaben lückenlos abgesichert werden müssen.

Eine Bauleistungsversicherung ersetzt die während der Bauzeit eintretenden Schäden am Rohbau oder an den Baumaterialien, ganz gleich, wer von den Baubeteiligten dafür verantwortlich ist – zum Beispiel dann, wenn Dachziegel vom Kran fallen und die Dachkonstruktion beschädigen.

Bauunfälle passieren leider sehr häufig, meistens durch einen schlechten Bauuntergrund, höhere Gewalt oder Vandalismus. Ihr Vorteil: Der Versicherungsschutz gilt auch für die Leistungen der Subunternehmer.

Lassen Sie sich jetzt individuell und fachkundig dazu beraten. Wir freuen uns auf Sie!

 

Weitere Informationen zum Thema:

Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz der Bauleistungsversicherung erstreckt sich auf:

  •  Die gesamten Neubauleistungen
  •  Gelagerte Baustoffe und Bauteile
  •  Schäden durch Bauunfälle
  •  Schäden durch außergewöhnliche Naturereignisse
  •  Schäden durch Unachtsamkeit der Bauhandwerker
  •  Mutwillige Beschädigung durch Fremde

Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

 Nicht von der Bauleistungsversicherung abgedeckt sind zum Beispiel Schäden, die durch Feuer entstehen. Brände, Blitzschläge, Explosionen auf dem Bau sowie Abstürze und Einschläge bemannter und unbemannter Flugkörper sind nicht teil der regulären Leistungen. Wer sich auch diesbezüglich absichern möchte, sollte zusätzlich eine Feuerrohbauversicherung abschließen.

Obwohl Diebstahl durchaus in der Bauleistungsversicherung enthalten ist, muss hier differenziert werden. Versichert sind nämlich nur bereits verbaute Elemente. Wird also ein Heizkörper vom Baugelände gestohlen, der noch auf seinen Einbau wartet, ist dies von der Leistung augeschlossen. Es obliegt dem zuständigen Bauleiter, für die sichere Verwahrung von Baustoffen und Bauteilen zu sorgen.

 


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