Frank Thomas Versicherungsmakler Finanz Strategie

Fragen? Rufen Sie uns an.

Frank Thomas
 Ver­sicherungs­makler - geprüfter Betriebswirt
 Versicherungsoptimierung & Finanzconsulting
             ***** Bewertungen *****             

 

 

 

Auto

KFZ-Versicherung


 

Der Weg zur Arbeit, die Reise in den Familienurlaub oder die Spritztour am Wochenende: Ein Auto garantiert Ihre Mobilität.

Um diese Mobilität sicher genießen zu können, brauchen Sie eine starke Kfz-Versicherung: Umfassend. Zuverlässig. Günstig.

Unser Angebot wird Sie überzeugen. Berechnen Sie jetzt Ihren Beitrag. Oder rufen Sie uns an und wir beraten Sie persönlich und individuell. Wir freuen uns auf Sie.

 

Weitere Informationen zum Thema:

Wozu benötige ich eine Kfz-Haft­pflicht- und Kaskoversicherung?

Die Kfz-Haft­pflicht ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung und wird unbedingt benötigt, wenn Sie ein Auto behördlich zulassen möchten. Bei einem von Ihnen verschuldeten Unfall zahlt die Haft­pflicht dann jene Schäden, die Sie am Fahrzeug des anderen verursacht haben.

Für die Deckung der Schäden am eigenen Auto benötigen Sie zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Mit dieser ist Ihr Fahrzeug gegen Schäden und Diebstahl abgesichert. Mit dem Fahrzeug beförderte Gegenstände sind von der Kaksoversicherung allerdings ausgenommen.

Teil- oder Vollkasko?

Die Kaskoversicherung gibt es in zwei Varianten: Teil- und Vollkasko.
Bei beiden handelt es sich um freiwillige Ergänzungen der Kfz-Haft­pflichtversicherung, die entstandene Schäden am eigenen Fahrzeug abdecken. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass die Teilkasko nur bei Schäden greift, die nicht durch den Fahrer oder dessen Fahrweise verursacht wurden, während die Vollkasko auch bei selbstverschuldeten Unfällen die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt.

Die folgenden Schadenfälle werden jeweils abgedeckt:Teilkasko

  • Diebstahl
  • Einbruch
  • Glasbruch
  • Schäden durch Unwetter: Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag
  • Schäden durch Brand oder Explosion
  • Kurzschlussschäden
  • Wildunfälle, Marderbisse

Vollkasko

  • Unfälle mit eigenem Verschulden
  • Unfälle ohne eigenes Verschulden mit Fahrerflucht des Verursachers
  • Einfachere Abwicklung von Unfallschäden im Ausland

Weitere Versicherungsmöglichkeiten

Neben Haft­pflicht, Voll- und Teilkasko sollte man auch einen Blick auf die folgenden Versicherungsmöglichkeiten werfen: 

Fahrerschutz
Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls sind Per­sonenschäden des Fahrers nicht versichert. Der Fahrerschutz schließt diese Versicherungslücke.

Auslandschutz
Die Versicherungssummen in anderen Ländern reichen oft nicht aus, um den entstandenen Schaden bei unverschuldeten Unfällen zu ersetzen. Der Auslandschutz sichert eine Entschädigung nach deutschem Recht.

GAP-Deckung auch für kreditfinanzierte Pkw
Bei einem Diebstahl oder Totalschaden eines geleasten oder kreditfinanzierten Pkw kommt es oft vor, dass die Restforderung über dem Wiederbeschaffungswert liegt, der von der Kaskoversicherung ersetzt wird. Die GAP-Deckung übernimmt dieses Risiko aus dem Finanzierungs-/Leasingvertrag.

Es gibt noch viele weitere mögliche Leistungen. Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

 

Was ist eine Versicherungsbestätigung (eVB) und wie erhalte ich sie?

 Die elektronische Verischerungsbestätigung wurde 2008 im Rahmen der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) eingeführt und soll die Behördengänge erleichtern sowie die öffentliche Verwaltung bei der Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung von Fahrzeugen entlasten. Es handelt sich dabei um einen elektronischen Nachweis der Versicherung, dass für ein Kraftfahrzeug ein Haft­pflichtversicherungsschutz besteht.

Wenn Sie also ein Auto neu oder wieder zulassen wollen, benötigen Sie zunächst eine eVB-Nummer. Die können Sie ganz einfach online bei Ihrem Autoversicherer beantragen. In der Regel wird Ihnen die Nummer dann zeitnah per Post, Mail oder auch SMS zur Vefügung gestellt. Alternativ können Sie auch unser Formular zur eVB-Anforderung nutzen.

Die maximale Gültigkeitsdauer einer eVB beträgt übrigens zwei Jahre. Sollten Sie die beantragte Nummer in dem vom Versicherer festgelegten Zeitraum nicht verwenden, verfällt sie automatisch. Weiterhin ist jede von Privatpersonen beantragte Nummer immer nur für eine einmalige Verwendung gültig.

Wann kann ich die Versicherung wechseln?

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Versicherung zu wechseln, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

  • Ihr bisheriger Vertrag läuft aus - in der Regel ist der 30.11. eines Jahres Stichtag für die Kündigung
  • Beim Kauf eines neuen Autos
  • Ihre aktuelle Versicherung ändert die Vertragsbedingungen oder erhöht den Beitrag

Ein Autounfall im Urlaub - was tun? 

Mit dem Europäischen Unfallbericht können Sie, wenn Sie im Ausland einen Unfall haben, unkompliziert den Unfallhergang und die Schäden am Auto aufnehmen – auch über Sprachbarrieren hinweg. Den Unfallbericht gibt es in elf Sprachen: Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Russisch. Den Europäischen Unfallbericht können bei Ihrer Kfz-Versicherung anfordern oder kostenlos hier downloaden.



[ zurück ]